Impressum
Informationen über den Diensteanbieter.
bittersüß – Buchdesign
Jennifer Kunze
Strohberggasse 10, 1120 Wien, Österreich
E-mail: [email protected]
Unternehmensgegenstand: Grafik
Berufsbezeichnung: Designer, Grafiker, Lektorin
Verleihungsstaat: Österreich
EU-Streitschlichtung
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bildernachweis
Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.
Credit (Porträt, bei Über mich): Bernadette Strobl
Weitere Onlineauftritte
Dieses Impressum gilt auch für
https://instagram.com/bittersuess_buchdesign
Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.
Quelle: Erstellt mit dem Impressum Generator von AdSimple
AGB
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design (Buchsatz, Covergestaltung, Sozialmedia Templets, Merch-Artikel) und Manuskriptleistungen zwischen Jennifer Kunze (J.KUNZE) und dem Auftraggeber (AG) ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn J.KUNZE in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen J.KUNZE ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5. Alle Vereinbarungen, die zwischen J.KUNZE und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.6. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email mit Lesebestätigung erfolgen. Auftragserteilungen per Internet, bzw. E-Mail oder Web-Formular sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
2. GRUNDLAGEN DER ZUSAMMENARBEIT
2.1. Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang über die zu erbringende Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von J.KUNZE in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2. Grundlage eines jeden Auftrags ist ein vom AG vorgegebener Rahmen (Briefing), deren Anforderungen von J.KUNZE zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
2.3. J.KUNZE wird den Auftrag sorgfältig in eigener Person ausführen; sie kann den Auftrag – vollständig oder zum Teil – durch sachverständige Kooperationspartner ausführen lassen. Soweit der Auftraggeber keine gegenteilige schriftliche Anordnung trifft, ist die J.KUNZE hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.
2.4. Die AG sorgen dafür, dass J.KUNZE alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.
3. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
3.1. Jeder an J.KUNZE erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. An den Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten erwerben die AG kein Eigentum.
3.2. Alle Konzepte, Entwürfe & Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Bestimmungen des UrhG gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
3.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von J.KUNZE weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt J.KUNZE, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach den Honorarrichtlinien von Design Austria (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
3.4. J.KUNZE überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und J.KUNZE.
3.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
3.6. Impressumspflicht: J.KUNZE ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber anzugeben. Dies gilt für Aufträge in allen grafischen Bereichen (Buchsatz, Auftragscover, Premade-Cover, etc.) sowie Manuskriptleistungen. Bei Verstoß ist J.KUNZE berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
3.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.8. Es werden Nutzungsrechte nur für finale Ergebnisse eingeräumt. Das Eigentum bleibt bei J.KUNZE.
3.9. J.KUNZE behält sich das Recht vor, nicht gewählte Entwürfe als Premade-Cover zum Verkauf anzubieten.
4. ENTGELTLICHKEIT, VERGÜTUNG
4.1. Alle Leistungen von J.KUNZE erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
4.2. Entwürfe und finale Ergebnisse bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Der Betrag der Vergütung und alle genannten Preise sind laut § 6 Abs 1 Z 27 UStG im Rahmen der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit.
4.3. Der Auftraggeber hat das Recht, Grafiken und Schriftarten der Grafikdesignerin zur Bearbeitung des Auftrages zu übergeben. Es obliegt jedoch dem Auftraggeber, Rechte, Lizenzen und Zulässigkeit der ausgewählten Grafiken zu prüfen.
4.4. Entwürfe und finale Designs dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Bei Verstoß kann J.KUNZE eine Strafe von 100% der vereinbarten Vergütung verlangen.
4.5. Bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichten sich die AG zur Verschwiegenheit.
5. LEISTUNG
5.1. Sollten Fremdleistungen in Anspruch genommen werden, werden diese im Vorhinein mit dem Auftraggeber besprochen. Dem Auftraggeber wird dann eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Alle erkauften Lizenzen verbleiben bei J.KUNZE.
5.3. Aufträge werden hauptsächlich via E-Mail oder Social-Media-Kanäle abgestimmt. Video-Anrufe können vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden.
5.4. Dem Auftraggeber ist es möglich für den Auftrag genutzte Grafiken von J.KUNZE abzukaufen. Dies muss J.KUNZE bekannt gegeben werden. Dem Auftraggeber wird dafür eine gesonderte Rechnung gestellt.
5.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden kostenlose kommerziell nutzbare Schriftarten oder kostenpflichtige kommerziell nutzbare Schriftarten, die J.KUNZE bereits vorliegen, verwendet. Wünscht der Auftraggeber spezielle Schriften, werden diese - wenn vereinbart - von J.KUNZE eingekauft und verrechnet, sofern diese kostenpflichtig und kommerziell nutzbar sind. Liefert der Auftraggeber selbst Schriften an, ist er für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schriften für die vereinbarten Zwecke genutzt werden dürfen. J.KUNZE haftet nicht für die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der entsprechenden Lizenz seitens des Auftraggebers.
5.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von ihm zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für eventuelle Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
5.7. Sofern nicht anders vereinbart, verwendet J.KUNZE für die Gestaltung des Auftragscovers wenn gewünscht kostenpflichtiges Bildmaterial von Stock-Webseiten. J.KUNZE verwendet hierbei nur Standardlizenzen der jeweiligen Anbieter. Zur Einhaltung der Bestimmung der Standardlizenzen ist der Auftraggeber verantwortlich. J.KUNZE haftet nicht für die Einhaltung der Standardlizenz.
5.8.Premade Cover und Auftragscover mit Illustrationen und/oder illustrierten Elementen unterliegen dem Urhebergesetzt und werden ausschließlich von J.KUNZE gefertigt.
5.9. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden von J.KUNZE, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt.
6. HONORAR, FÄLLIGKEIT UND ABNAHME
6.1. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
6.2. Die Zahlung ist innerhalb des von J.KUNZE vorgegebenen Zeitraumes ohne Abzüge zu tätigen.
6.3. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich J.KUNZE für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
6.4. Alle Leistungen von J.KUNZE einschließlich jener aus Entwürfen (z.B. Cover, Buchsatz, Merch, Socialmedia-Templates, Logos), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von J.KUNZE und können von J.KUNZE jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages mit J.KUNZE – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
6.5. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftrag beendet, wenn der Auftraggeber die Rechnung beglichen hat und das finale Produkt übernimmt. Sollten nach dem Abschluss des Auftrages geringfügige Änderungen anfallen, sind diese mit einer Pauschale von 60 Euro zu vergüten. Sollten nach dem Abschluss des Auftrages grobe Änderungen anfallen, sind diese mit einer Pauschale von 120 Euro zu vergüten. Formatanpassungen sind nach Auftragsabschluss und bis zur Veröffentlichung des Buches für den Auftraggeber kostenlos.
6.6. Befinden sich die AG mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist J.KUNZE nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die AG sind nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.
6.7. J.KUNZE ist nicht für den Druck des Produktes verantwortlich.
7. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
7.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. J.KUNZE behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann J.KUNZE eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von J.KUNZE übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber J.KUNZE von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. RÜCKTRITT & STORNO
8.1. Die AG und J.KUNZE sind berechtigt, nach der ersten unverbindlichen Kontaktaufnahme und vor dem Vertrag ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten.
8.2. Stornieren die AG während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von J.KUNZE zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduzieren sie den Auftragsumfang, verpflichten sie sich zur Vergütung der ersten Ratenzahlung (40% des Gesamtpreises) zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwand.
8.3. Unabhängig davon ist J.KUNZE berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden den AG in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei J.KUNZE.
8.4. J.KUNZE ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die AG die ihnen obliegende Mitwirkungspflicht grob verletzt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug sind. Dies setzt die Androhung des Rücktritts und Setzung einer vier Wochen nicht überschreitenden Nachfrist voraus. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens über das Vermögen der AG. Auch in diesen beiden Fällen gebührt J.KUNZE die Vergütung der ersten Ratenzahlung (40% des Gesamtpreises) für alle begonnenen Arbeiten sowie des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwand.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
10. DIGITALE DATEN
10.1. J.KUNZE ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
10.2. Hat J.KUNZE dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von J.KUNZE geändert werden.
11. NAMENSNENNUNG
11.1. J.KUNZE verbleibt in jedem Fall gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der von ihr entworfenen Werke/Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden oder zu diesem Zweck im weltweiten Internet bereit zu stellen.
11.2. Impressumspflicht: J.KUNZE ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber anzugeben. Dies gilt für Aufträge in allen grafischen Bereichen (Buchsatz,Auftragscover, Premade-Cover, Logo-Design, etc.) sowie Manuskriptleistungen. Bei Verstoß ist J.KUNZE berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
Im Impressum anzugeben: bittersüß – Buchdesign, www.bittersüss.at
12. GEWÄHRLEISTUNG
12.1. J.KUNZE verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
12.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 48 Stunden nach Ablieferung des Werks schriftlich von J.KUNZE geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
13. HAFTUNG
13.1. J.KUNZE haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für unmittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
13.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt J.KUNZE gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit J.KUNZE kein Auswahlverschulden trifft. J.KUNZE tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
13.3. Sofern J.KUNZE selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von J.KUNZE zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
13.4. Der Auftraggeber stellt J.KUNZE von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen J.KUNZE stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag Verantwortung, bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Der Auftraggeber hat J.KUNZE somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile, einschließlich immaterieller Schäden, zu ersetzen, die von J.KUNZE aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
13.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
13.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt die Haftung von J.KUNZE.
13.7. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild – dies gilt auch für den Druck und das dadurch entstehende Druckobjekt.
13.8. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet J.KUNZE nicht.
13.9. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt J.KUNZE keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann J.KUNZE im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
13.10. J.KUNZE haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort der Sitz von J.KUNZE.
14.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
14.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
14.4. Gerichtsstand ist der Sitz von J.KUNZE, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. J.KUNZE ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
14.5. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden sollten, sind diese nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt auszulegen.
Stand: Dezember 2024